Bietungsbürgschaft
Für die Erfüllung von Aufträgen, welche meist öffentlich ausgeschrieben werden, ist es üblich, eine Bietungsbürgschaft aufzunehmen, welche die Haftung zur Erffüllung der Bedingungen des Auftrages gewährleistet.
Oft werden diese Arten von Bürgschaftsversicherung bei Bewerbung für öffentliche Ausschreibungen von Aufträgen vorrausgesetzt. Im Falle von Konventionalstrafen werden Absicherungen gewährleistet, welche einen Ausgleich beim Eintreten des Falles sichern.

Bietungsgarantie
Auftraggeber sichern sich in der Regel bei der Vergabe von größeren öffentlichen Auftragen, gegen Komplikationen ab. Derart große Aufträge müssen im vorgegebenen Rahmen mit dem Einhalten aller Vertragsbedingungen ausgeführt werden. Im Falle von Komplikationen müssen schnelle Lösungswege ohne großen Zeit- und Wertverlust umgesetzt werden. Eine Bietungsgarantie bzw. Bietungsbürgschaft schafft die entsprechende Sicherheit.
Unternehmen die im Bewerbungsprozess ausgewählt wurden, unterzeichnen die Bürgschaft meist beim Zustandekommen des Vertrages. Dies setzt vorraus, dass das abgegebene Angebot mit der richtigen Bürgschaft aus dem Bewerbungsprozess für den Auftraggeber relevant und passend ist.
Einzelheiten
Eine Bietungsbürgschaft ist nicht nur für den Auftraggeber, sondern auch für den Auftragnehmer hoch interessant. Beide Parteien sind bei Eintritt von Erschwerungen weitgehend abgesichert. Zum Einen besteht die Sicherheit für den Auftragnehmer, dass bei einer sogenannten Vertragsstrafe die Leistungen abgedeckt sind, und für den Auftraggeber, dass erhöhte Aufwände übernommen werden.
Auch beim Nichtunterzeichnen des Vertrages, kann die Bürgschaft greifen. Weitere Vorteile sind unter anderen die geringeren Sicherheiten im Vergleich zu Bankbürgschaften, sowie das der Kreditrahmen durch die Bürgschaft nicht belastet wird.
